Informationsaustausch zur Bewilligungspraxis von Erdsondenfeldern nach UNG

, 16:00 bis 17:45 Uhr

Um was es geht

Das Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (UNG) ist seit April 2016 in Kraft. Damit sind die Anforderungen an die Bewilligung von grossen Erdsondenfeldern (Erdsondenlänge über 500 m und/oder mehr als 100 kW Wärmeentzugsleistung) definiert. Das Amt für Umwelt als Bewilligungsbehörde für Erdsondenfelder konnte erste Erfahrungen sammeln.

In Zusammenarbeit mit der Abteilung Energie führt das Amt für Umwelt einen Informationsaustausch mit Mitgliedern der kommunalen Behörden und Energiefachleuten des Kantons Thurgau durch. Dabei soll über die bisher gemachten Erfahrungen berichtet und die einzelnen Schritte des Bewilligungsverfahrens gemäss UNG aufgezeigt werden. Anhand konkreter Beispiele wird aufgezeigt, welche Unterlagen zum Bewilligungsdossier gehören und wann was, durch wen abgeklärt werden muss, so dass ein möglichst effizientes Bewilligungsverfahren sichergestellt werden kann.

Nutzen Sie die Chance, sich aus erster Hand zum Bewilligungsverfahren informieren zu lassen und bringen Sie Ihre eigenen Erfahrungen oder Verbesserungsvorschläge ein.

Programm

16.00 – 16.15

Begrüssung, Programm, Problemstellung und Ziele
 

Abteilung Energie/ Amt für Umwelt

16.15 – 16.45

  • Erdwärmesondenfelder im UNG / Unterschiede zum Bewilligungsverfahren nach GSchG
  • Bisherige Erfahrungen aus dem Bewilligungsprozess
  • Wo liegen die Problemfelder?
     

Dr. Marco Baumann / Erika Tanner, Amt für Umwelt

16.50 – 17.10

Idealer Ablauf des Bewilligungsverfahrens, aufgezeigt am konkreten Beispiel
 

Dr. Roland Wyss, Geologische Beratungen, Frauenfeld
 

17.15 – 17.45

Diskussion / Fragen / Erfahrungen der Teilnehmer
 

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Dokumente